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Neue Förderrichtlinie für Berufsorientierungsprogramm BOP

Hier gibt´s nähere Infos!

Neue Förderrichtlinie für BOP - Berufsorientierungsprogramm für alle Schulformen 

- Sekundarschulen, Gemeinschafts- und Gesamtschulen, Förderschulen und Gymnasien -

Der Bund will gemeinsam mit den Ländern zu einer verbesserten individuellen Betreuung der Jugendlichen von der Schule bis zum Ausbildungsbeginn beitragen. Eine frühzeitige handlungsorientierte Berufsorientierung an außerschulischen Lernorten, die schon während der Schulzeit einsetzt, trägt zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz und Stärkung der Ausbildungsreife der Jugendlichen bei.

Zur Antragsrunde 2023 veröffentlichte das BMBF nun die neue Richtlinie für die "Förderung der Beruflichen Orientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten". Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass aus "Werkstatttagen" nun "praxisorientierte Tage beruflicher Orientierung" werden. Für diese sowie für die Potenzialanalyse wurden neue Qualitätsstandards entwickelt. Neben einer Stärkung der Berufsorientierung an Gymnasien und in der Sekundarstufe II soll es bei der Programmdurchführung künftig mehr Raum für Reflexion und Gespräche geben.

Die Antragstellung ist zwischen dem 01.04.2023 und dem 31.05.2023 möglich.

Von Januar bis März 2023 wird es Info-Veranstaltungen zur neuen Förderrichtlinie geben. Die Veranstaltungen werden online durchgeführt.

Link zu weiteren Infos und zur Veranstaltungsanmeldung: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/shareddocs/meldungen/aufgepasst-neue-foerderrichtlinie-2022.html