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Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer*innen ab August

Land übernimmt Kosten

Am 30. Juni 2023 hat der Landtag das Gesetz über die Finanzierung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe beschlossen.

Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern in der Pflegehilfeausbildung, die diese an den anerkannten Berufsfachschulen in Sachsen-​Anhalt und bei einem Träger der praktischen Ausbildung mit Versorgungvertrag in Sachsen-​Anhalt nach der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-​VO) absolvieren, eine Ausbildungsvergütung zu garantieren. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt. Ab dem Ausbildungsjahr 2024 wird mit 650 Euro kalkuliert.

Die Vergütung wird mit dem Schuljahresbeginn 2023/2024 erstmals zum 1. August 2023 gezahlt. Für Ausbildungsjahrgänge, die später beginnen, z.B. 1. September 2023 oder 1. März 2024 gilt dieses Gesetz ebenfalls.

Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten sich an eine Pflegeschule in ihrer Nähe wenden. Dort werden Sie beraten.

Mehr Infos unter: Ausbildungsvergütung Pflegehilfe (sachsen-anhalt.de)