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Du möchtest jetzt deinen Hauptschulabschluss machen? Das geht hier:

 

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Wenn du die Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt hast ohne einen Schulabschluss zu erwerben, dann bereitet dich das BVJ auf eine Berufsausbildung vor. Dabei werden dir fachliche und allgemeine Lerninhalte unter Berücksichtigung einer beruflichen Tätigkeit vermittelt.

Kann ich in das BVJ aufgenommen werden?
Alle Schülerinnen und Schüler, die schulpflichtig sind und keinen Schulabschluss erworben haben, werden in das BVJ aufgenommen.

Wie sieht die Ausbildung aus?
Neben klassischen Schulfächern wie Deutsch, Sozialkunde, Mathe und Informatik werden auch berufsbereichsbezogene Inhalte vermittelt. Jedoch geht es in im BVJ insbesondere um die fachpraktische Erfahrung, deshalb wirst du in zwei Berufsbereiche (z.B. Holztechnik, Metalltechnik, Ernährung oder Hauswirtschaft) eingeführt und absolvierst ein mehrwöchiges Betriebspraktikum.

Über die konkreten Berufsbereiche am jeweiligen Schulstandort kannst du dich auf der Homepage der BbS Conrad Tack in Burg informieren.

Welchen Abschluss kann ich erwerben?
Die Schülerinnen und Schüler können am Ende des Bildungsganges durch Teilnahme an einem Kolloquium den Hauptschulabschluss erwerben.

Wichtig! Für das Berufsvorbereitungsjahr musst du dich selbst in der Berufsschule anmeldenWeitere Informationen zur Kontaktaufnahme  findest Du hier. Das Berufsvorbereitungsjahr beginnt immer mit dem neuen Schuljahr. Du bekommst im Berufsvorbereitungsjahr kein Geld.

Weiterführender Link

 

Sekundarschule

Nach der Förderschule kannst du eventuell in die 9. Klasse einer Sekundarschule wechseln. Wenn du dort die 9. Klasse bestehst, bekommst du einen Hauptschulabschluss.

Wichtig! Ob der Wechsel an die Sekundarschule für dich möglich ist, erfährst du von deiner Lehrerin oder deinem Lehrer.

 

Zweiter Bildungsweg

Du kannst deinen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Wichtig dafür ist, dass du mindestens 18 Jahre alt bist.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

• Abendsekundarschule: Über abends stattfindenden Unterricht kannst du in der Regel innerhalb von zweieinhalb Jahren den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (inkl. dem erweiterten Realschulabschluss) oder das Abitur nachholen.
Bewerbungen werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Für den Vorkurs hat man dafür normalerweise bis zum 1. Dezember Zeit und für das 1. sowie 2. Schuljahr bis zum 1. April eines Jahres.

• Abendgymnasium: Über das Abendgymnasium können insbesondere Berufstätige den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (inkl. dem erweiterten Realschulabschluss) oder das Abitur in Abendkursen nachholen.
Bewerben kannst du dich dafür direkt bei den Abendgymnasien in Halle oder Magdeburg.                               

•  Kolleg: Das Kolleg findet tagsüber statt und schließt mit dem Abitur ab. Möchtest du deinen Abschluss an einem Kolleg nachholen, dann ist es nicht erlaubt, während der Ausbildungsdauer eine berufliche Tätigkeit auszuüben.

Weiterführende Links

 

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