deine Jobstory

Du möchtest nicht direkt in einen Beruf starten, sondern erst einmal Praxiserfahrung sammeln? Diese Möglichkeiten hast du:

 

Auslandsaufenthalt: Au-pair | Freiwilligendienst im Ausland | Praktikum im Ausland

Au-pair

Au-pair ist eine der bekanntesten Möglichkeiten, nach der Schule im Ausland zu jobben. Als Au-Pair lebst du 6 bis 12 (in Ausnahmefällen bis 24) Monate im Ausland bei einer Familie, betreust deren Kinder und hilfst bei leichten Tätigkeiten im Haushalt. Dafür erhältst du Essen, Unterkunft und ein monatliches Taschengeld. Bei der Suche nach einer geeigneten Au-pair-Familie solltest du mit einer seriösen Organisation zusammenarbeiten und dich vorher genau informieren. Es gibt viele Agenturen, die dir bei der Suche nach einer Gastfamilie helfen. Sie stellen Kontakt zu anderen Au-Pairs her und bieten häufig auch Vorbereitungskurse an.

Voraussetzungen:

  • 18-30 Jahre alt

  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung

  • Grundkenntnisse der Landessprache

  • Von Vorteil: PKW-Führerschein
     

Freiwilligendienst im Ausland

Wenn du zwischen 18 und 26 Jahren alt bist und ein anderes Land, seine Sprache und Kultur näher kennenlernen möchtest, kannst du über verschiedene Organisationen an Freiwilligendiensten im Ausland teilnehmen. Von einigen Wochen bis zu 12 Monaten kannst du dich dort in verschiedenen Bereichen, wie z.B. im Umweltschutz oder der Friedensarbeit, engagieren.

Der Nachteil ist, dass du wenig oder nichts verdienst und die Organisation, die sich um die Planung des Auslandaufenthaltes kümmert, teilweise auch bezahlen musst. Im Gegenzug organisiert sie deine Anreise, deinen Arbeitsplatz, Unterkunft, Verpflegung oder einen Sprachkurs. Manche Organisationen bieten auch Einführungsseminare an.
 

Praktikum im Ausland

Grundsätzlich ist ein Praktikum im Ausland möglich. Manchmal wird der Begriff im Ausland aber auch für Ferienarbeit oder einen befristeten Job verwendet. In vielen Ländern kann man ein Praktikum nur im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung machen.

Altersbeschränkung und Voraussetzungen variieren je nach Praktikumsart und Organisation. In jedem Fall solltest du Kenntnisse der Landessprache besitzen, um mit den Menschen vor Ort kommunizieren zu können.

Weitere Infos

 

Bundesfreiwilligendienst (BFD) & Freiwilliger Wehrdienst

Bundesfreiwilligendienst (BFD):
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) dauert 6 bis 18 Monate und kann nach Ablauf von jeweils 5 Jahren mehrfach wiederholt werden. Im Bundesfreiwilligendienst engagierst du dich Vollzeit im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration oder des Zivil- und Katastrophenschutzes. Ab 27 Jahren ist auch eine Teilzeittätigkeit (mind. 20 h/ Woche) möglich. Du erhältst ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.

Um an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen zu können, musst du deine Schulpflicht erfüllt haben und mindestens 16 Jahre alt sein.

Freiwilliger Wehrdienst:
Der freiwillige Wehrdienst dauert 7 bis 23 Monate. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Nach 12 Monaten wird von dir eine Bereitschaft zu Auslandseinsätzen erwartet. Du erhältst ca. 777 bis 1.146 Euro netto im Monat, sowie Sachleistungen für Unterkunft, Bahnfahrt und Verpflegung. Je nach Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Um einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten, musst du mindestens 17 Jahre alt sein und eine erfolgreiche Musterung beim Karrierecenter der Bundeswehr hinter dir haben.

Weitere Infos

 

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) & Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) kann dir helfen, herauszufinden, welche Berufsausbildung du später machen möchtest. Für 6 bis 18 Monate arbeitest du Vollzeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung, z.B. in einer Kita, einem Krankenhaus, einem Jugendkulturzentrum, einem Sportverein oder in einer politischen Organisation. Dort erhältst du Einblicke in das Berufsleben und sammelst praktische Erfahrungen.

Während des FSJ erhältst du ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden je nach Einrichtung zum Teil bezahlt oder du bekommst Geld dafür.

 

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Genauso wie im Freiwilligen Sozialen Jahr kannst du in einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) für ca. 6 bis 18 Monate praktische Erfahrungen sammeln. In Frage kommen z.B. Einsätze in der Land- und Forstwirtschaft, in Umwelt-, Tier- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung. Auch hier erhältst du ein monatliches Taschengeld. Verpflegung und Unterkunft werden entweder bereitgestellt, anteilig oder ganz bezahlt.

Wichtig!  Die Schulpflicht ruht, solange ein FSJ/ FÖJ nach den gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird (§ 70 Abs. 4 Nr. 3 SchulG). Um an einem FSJ oder an einem FÖJ teilnehmen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein. Das FSJ bzw. FÖJ beginnt in der Regel am 1. August oder am 1. September.

Weitere Infos

  • Dein FSJ im Betrieb wird durch einen Träger betreut. Auf den Webseiten der Träger findest du freie FSJ-Stellen. Hier ist eine Übersicht der Träger in Sachsen-Anhalt.

  • Alle Infos zum FÖJ sowie Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt findest du hier und hier.

  • Infos zu allen Freiwilligendiensten auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

 

Praktikum & Einstiegsqualifizierung (EQ)

Praktikum:
Praktika können dir dabei helfen, Erfahrungen in einem Beruf zu sammeln, für den du dich interessierst. Außerdem ist es in manchen Fällen Pflicht, vor Beginn einer Ausbildung bereits ein Praktikum gemacht zu haben. Normalerweise wird ein Praktikum nicht bezahlt. Wenn du länger als 3 Monate in dem Betrieb mithilfst, steht dir der Mindestlohn zu.

Einstiegsqualifizierung (EQ):
Du bist noch nicht richtig fit für eine Ausbildung? In einer Einstiegsqualifizierung machst du für 6 bis 12 Monate ein Praktikum in einem Betrieb. Ist der Betrieb mit dir zufrieden, kannst du dort nach dem Praktikum eine Ausbildung starten.
Achtung ! Ob du an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen kannst, erfährst du von deiner Beraterin oder deinem Berater in der Agentur für Arbeit. Auch als Jobcenter-Kunde kannst du eine Einstiegsqualifizierung machen. Wichtig ist, dass du mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen bist und noch keine Ausbildung abgeschlossen hast.

Übrigens: Noch mehr Unterstützung gibt es in der Einstiegsqualifizierung plus (EQ+). Dort kannst du zusätzlich z.B. finanzielle Hilfe (ausbildungsbegleitende Hilfen) oder Nachhilfeunterricht bekommen.

Zugewanderte können eine Einstiegsqualifizierung plus plus (EQ++) machen. Hier haben die Teilnehmenden zusätzlich Sprachunterricht und können z.B. finanziell unterstützt werden (ausbildungbegleitende Hilfen).

Weitere Infos

Praktikum

Einstiegsqualifizierung (EQ/ +/ ++)

 

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